Bewertungsparameter für Zwecke der Schenkungsteuer erreichen neue Höchststände
Mit Schreiben vom 28. Januar 2020 hat das Bundesfinanzministerium neue Standardgrößen zur Berechnung von Immobilienwerten im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Der Indexwert beträgt in Abhängigkeit der Gebäudeart nun 127,2 bzw. 128,1 und hat damit einen neuen Höchststand erreicht.